Was gilt für Fotografen? (HWK Oberfranken – Stand 14.01.2021)
Fotografen dürfen mit folgenden Einschränkungen arbeiten:
- Fotostudio
Laut FAQs des bayerischen Gesundheitsministeriums müssen Fotostudios für den Privatkundenverkehr schließen. Wir haben nun aber erreichen können, dass das Anfertigen von Pass- und Bewerbungsfotos vom Gesundheitsministerium erlaubt wurde. Das Fotografieren von professionellen Models ist weiter möglich. Auch können Fotos von gewerblichen Kunden angefertigt werden, beispielsweise von einem Arzt für dessen Praxis-Homepage. - Fotos im Freien
Ein Fotograf darf sein Studio zum Anfertigen von Fotos verlassen, etwa um Architektur- oder Landschaftsaufnahmen anzufertigen. Nach Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch Fotoshootings im Freien weiter möglich. An den Fotoshootings dürfen aber nur Gruppen bestehend aus einem Hausstand (beliebig viele Personen) oder einem Hausstand sowie zusätzlich einer Person teilnehmen. - Fotos beim Kunden
Das Fotografieren beim Kunden ist nicht untersagt. In der Wohnung eines Privatkunden dürfen Gruppen bestehend aus einem Hausstand (beliebig viele Personen) oder einem Hausstand sowie zusätzlich einer Person fotografiert werden. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.